Kinderschutz und Kinderrechte

 

Wir, als Service- und Beratungsstelle für ergänzende Kindertagespflege, setzen uns aktiv und präventiv für den Kinderschutz ein, denn das Kindeswohl liegt uns sehr am Herzen.
Alle angehenden Betreuungspersonen werden für den Kinderschutz sensibilisiert und für den Umgang mit schwierigen Situationen qualifiziert.

Das Thema Kinderschutz ist fester Bestandteil unserer Informationsveranstaltungen für an der Tätigkeit Interessierte sowie der Basis-Qualifizierungen für angehende Betreuungspersonen. Außerdem denken wir das Wohl des Kindes und dessen Rechte bei all unseren Angeboten, wie den Gesprächsrunden und Fortbildungen für tätige Betreuungspersonen sowie bei unserer täglichen Beratungsarbeit mit.

Zudem stehen wir in engem Austausch mit den zuständigen Fachberater*innen aller Berliner Jugendämter, denen die persönliche Überprüfung jeder einzelnen interessierten Betreuungsperson obliegt. Dabei ist es auch erforderlich, dass die Bewerber*innen, vor dem Beginn der Betreuungstätigkeit, über ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (ohne Eintragungen nach § 72 a (1) SGB VIII) verfügen und ein Gesundheitsattest vorlegen.

Eine offene Kommunikationskultur bildet die Grundlage für die Einhaltung des Kinderschutzes und die Achtung der Kinderrechte. Dies setzen wir sowohl in unserer internen Kommunikation als auch in unserer Öffentlichkeitsarbeit stets aktiv um.

 

Was tun im Verdachtsmoment?

Wenn Sie sich Sorgen wegen Vernachlässigung, seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt gegenüber Kindern oder Jugendlichen oder Gewalt zwischen den Eltern machen oder etwas anderes sehr Beunruhigendes wahrnehmen und nicht wissen, wie Sie helfen können, dann wenden Sie sich bitte an den Berliner Notdienst Kinderschutz und erwähnen Sie, dass Sie ergänzende Betreuungsperson sind.

Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist eine wichtige Anlaufstelle und bietet Ansprechpartner*innen, mit denen Sie über Verdachtsfälle sprechen können. Diese Institution verfügt über speziell geschultes Personal, die eine professionelle erste Einschätzung Ihrer Beobachtung vornehmen können. Wenn Sie möchten auch anonym.

Die Hotline-Kinderschutz ist ein telefonisches "Rund-um-die-Uhr"-Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen machen. Die Beratung kann in Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch erfolgen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum › Berliner Notdienst Kinderschutz

Die von MoKiS vermittelten Betreuungspersonen bzw. Eltern können sich im Verdachtsfall auch an die für sie zuständigen Fachberater*innen im Jugendamt wenden.

 

Kinderrechte

Weil Kinder einen besonderen Schutz brauchen, wurden 1989 die Kinderrechte völkerrechtlich verbindlich ausformuliert. Dieser Kinderrechtskonvention sind 196 Staaten beigetreten. In ihnen wird beschrieben, was Kindern zusteht und wie sie beschützt werden müssen. Festgeschrieben sind die Rechte auf Schutz, Bildung, Familie, Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung oder das Recht auf Beteiligung.

In aller Ausführlichkeit können › hier alle Artikel der Kinderrechtskonvention nachgelesen werden:

Einige der wichtigsten Kinderrechte sind:

 

 

Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)

 

Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)

 

Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)

 

Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)

 

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)

 

Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)

 

Zugang zu Medien

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)

 

Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)

 

Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)

 

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)