In Berlin bieten die Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen und Horte in der Regel Öffnungszeiten an, die zwischen 6:00 und 18:00 Uhr liegen. Für einige Eltern und Alleinerziehende reichen diese Öffnungszeiten der Regelbetreuungsangebote nicht aus, da ihre Arbeitszeit die Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung regelmäßig um mehr als eine Stunde überschreitet.
Mütter und Väter haben in diesem Fall die Möglichkeit, neben dem regulären Betreuungsgutschein noch einen weiteren Gutschein für die Betreuung ihres Kindes/ ihrer Kinder zu beantragen. Der Betreuungsgutschein heißt "Gutschein für ergänzende Kindertagespflege". Dieser kann beim Jugendamt des Wohnbezirks beantragt werden, nachdem eine Betreuungsperson gefunden wurde. Alle Betreuungspersonen, also z.B. auch Bekannte und Freunde, die die Betreuung übernehmen, werden durch das zuständige Jugendamt überprüft. Die Betreuung kann nicht auf mehrere Betreuer*innen aufgeteilt werden, sondern pro Familie kann nur eine Betreuungsperson eingesetzt werden, was auch im Sinne des Kindeswohls ist. Es ist wichtig zu wissen, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf diese ergänzende Betreuung haben, sondern das Jugendamt immer im Einzelfall und nach Prüfung aller einzureichenden Unterlagen entscheidet.
Für ungewöhnliche Arbeitszeiten engagieren Eltern häufig Babysitter*innen. Diese sind nicht immer qualifiziert und verursachen hohe Kosten. MoKiS vermittelt Betreuungspersonen, die bei nachgewiesenem Bedarf der Eltern öffentlich geförderte Kinderbetreuung anbieten.
Voraussetzung ist, dass ein Kind, das ergänzend betreut werden soll, auch in einer Regelbetreuung sein muss.
Die ergänzende Betreuung muss außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und Hort der Grundschule liegen. Mögliche Betreuungszeiten sind:
Eltern wünschen sich häufig, dass ihre Kinder in der gewohnten Umgebung, der elterlichen Wohnung, betreut werden. Ähnlich wie bei einer/einem Babysitter*in, betreuen Betreuungspersonen über MoKiS die Kinder im Haushalt der Eltern. MoKiS sucht und findet Kinderbetreuungspersonen, die mobil sind und die Kinderbetreuung in der elterlichen Wohnung übernehmen. Diese ist dann sinnvoll, wenn die Kinder besonders früh am Morgen oder spät am Abend betreut werden sollen. Ergänzende Kindertagespflege kann aber auch im Haushalt der Betreuungsperson stattfinden. In diesem Fall ist eine Pflegeerlaubnis notwendig und die Räume der Betreuungsperson werden vom Jugendamt auf ihre Eignung zur Kinderbetreuung hin überprüft.
Haben Eltern einen nachgewiesenen Bedarf an ergänzender Kindertagespflege, so schließen sie mit dem Jugendamt einen Betreuungsvertrag. MoKiS unterstützt sie auf diesem Weg (die Vorlage für Arbeitszeitennachweise können Sie hier downloaden). In dem Vertrag wird festgehalten, wie viele Stunden die Kinderbetreuung im Monat umfasst.
Die ergänzende Kinderbetreuung ist für Eltern mit Kita-Kindern (komplett) und Schulkindern der ersten drei Grundschuljahre kostenfrei.
Ansonsten wird die Kostenbeteiligung der Eltern anhand des Einkommens und des nötigen Betreuungsumfangs berechnet. Das gilt auch für die umgangssprachlich als schulhortergänzende Betreuung bezeichnete außerschulische Kinderbetreuung.
Müssen die Eltern sich an den Kosten beteiligen, fließen diese Zahlungen direkt an das Jugendamt, welches wiederum die Kinderbetreuungsperson bezahlt. Zwischen Eltern und Betreuungsperson gibt es keinen direkten Zahlungsverkehr.
› Gesprächsrunden für aktiv tätige Betreuungspersonen
› Unterschied: Babysitter – Nebenjob Kinderbetreuung