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Verdienst |
im Haushalt der Eltern | im Haushalt der Betreuungsperson |
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Sachkostenpauschale |
/ |
1,21 € |
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Entgelt pro Stunde für |
13,69 € |
13,69 € |
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Entgelt pro Stunde für |
20,54 € |
20,54 € |
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Entgelt pro Stunde für |
27,39 € |
27,39 € |
Tagstunden: 5:00-21:00 Uhr, Nachtstunden: 21:00-5:00 Uhr
Für die Nachtstunden wird keine Sachkostenpauschale gezahlt.
*Das Entgelt bezieht sich auf zeitgleich betreute Kinder. Es können max. 3 Kinder zeitgleich betreut werden.
Fahrtkosten und/oder Kosten durch die Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung werden, auf Antrag, vom Jugendamt erstattet.
Zusätzliche Beitragszahlungen zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden, auf Nachweis, hälftig vom Jugendamt erstattet.

› Gesprächsrunden für aktiv tätige Betreuungspersonen
› Unterschied: Babysitter – Nebenjob Kinderbetreuung