Ihr Nebenjob in der Kinderbetreuung – Wie wird man Betreuungsperson?

Wenn Sie sich für die Tätigkeit interessieren, können Sie sich als ersten Schritt über unsere Homepage oder unsere MoKiS.berlin-App zu einer Infoveranstaltung bei MoKiS anmelden. Diese dauert in der Regel eineinhalb Stunden und wird etwa im Wechsel sowohl vormittags als auch abends angeboten, aktuell als Online-Veranstaltung.
Bei der Infoveranstaltung erhalten Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen für die Tätigkeit als Betreuungsperson für die ergänzende Kindertagespflege sowie eine personalisierte Teilnahmebescheinigung.
Das Jugendamt entscheidet immer im Einzelfall sowie nach Belastbarkeit und Gesundheitsstatus, ob eine Person für die Tätigkeit geeignet ist. Für die Überprüfung der persönlichen Eignung bitten Sie zu allererst um einen Termin und schicken erste Unterlagen an das Jugendamt. Wenn Sie eingeladen werden, führen Sie ein persönliches Gespräch mit einer Fachberaterin/einem Fachberater des Jugendamts. Hier werden Ihnen Fragen zu Ihren Vorerfahrungen und Ihrer Motivation gestellt. Manche Jugendämter möchten auch ein Motivationsschreiben sowie Ihren Lebenslauf und Referenzen einsehen. Im Anschluss besorgen Sie ein erweitertes Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest und schließen eine Berufshaftpflichtversicherung für Kinderbetreuung ab. Diese Unterlagen reichen Sie dann beim Jugendamt ein. Sind diese einwandfrei, erhalten Sie die Einladung zum Basis-Kurs. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ist Ihre Eignung offiziell bestätigt und Sie können dann von MoKiS an eine Familie vermittelt werden.
Der Basis-Kurs "Kindertagespflege Basic" wird in Zusammenarbeit mit dem Schöneberger Bildungsträger Quecc kostenfrei angeboten und ist für alle interessierten Betreuungspersonen verpflichtend. Er findet einmal im Monat in Präsenz statt und umfasst 24 Unterrichtseinheiten. Die Kurse werden abwechselnd unter der Woche an drei aufeinanderfolgenden Werktagen oder als Wochenendkurs an 3 Samstagen in Folge angeboten.
Die drei großen Themenmodule sind „Recht und Finanzen“, „Pädagogische Grundlagen“ und ein „Erste Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder“.
Die Tätigkeit in der ergänzenden Kindertagespflege ist eine selbstständige Tätigkeit, die spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Betreuungstätigkeit beim Finanzamt anzumelden ist. Selbstständig sein heißt, dass Sie selbst entscheiden können, wie viele Stunden im Monat Sie arbeiten und wie viele Familien Sie unterstützen möchten. Ihre Bezahlung erhalten Sie monatlich direkt vom Jugendamt.
Bei Ihren Einnahmen als selbstständig tätige Betreuungsperson handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte, die dem Finanzamt jährlich per Steuererklärung zu melden sind. Der Gewinn aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit wird zusammen mit dem Einkommen aus anderen Tätigkeiten versteuert.
Damit Sie bei der Tätigkeit gut abgesichert sind, brauchen Sie eine Kranken- und Pflegeversicherung, eine Rentenversicherung, eine Beruf-Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung. Die Kosten für die Versicherungen können Ihnen vom Jugendamt auf Antrag entweder hälftig oder sogar komplett erstattet werden.
Die Vermittlung an eine Familie kann direkt über MoKiS oder über das Jugendamt laufen. MoKiS nimmt die zeitlichen Kapazitäten der Betreuungsperson in eine Datenbank auf und „matcht“ diese mit einer wohnortnahen Familie, die möglichst passgenau diesen Betreuungsbedarf hat. Im Anschluss erhält die Familie Ihre Kontaktdaten und verabredet sich mit Ihnen zu einem Kennenlerngespräch. Erst wenn beide Seiten einer Zusammenarbeit zustimmen, wird beim Jugendamt ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Als Betreuungsperson können Sie sich aber auch selbst eine Familie im Bekanntenkreis suchen und diese unterstützen. Sie haben zudem die Möglichkeit, proaktiv in den veröffentlichten Betreuungsgesuchen auf unserer Homepage nach einer passenden Familie zu schauen und MoKiS Ihre Vorschläge mitzuteilen. Alternativ dazu können Sie in unserer MoKiS.berlin-App mithilfe von Google Maps suchende Familien in Ihrer Nähe finden und über uns anfragen.

 

Haben Sie Interesse an einem Nebenjob, der viel Spaß und Abwechslung bringt? Wir laden Sie herzlich ein, sich hier über die Möglichkeiten in der ergänzenden Kinderbetreuung zu informieren. Gesucht werden Interessent*innen ab 18 Jahren, die Kinder zu besonderen Uhrzeiten betreuen möchten, das heißt, in den frühen Morgenstunden, am späten Nachmittag und am Abend, an den die Wochenenden sowie während der Nacht und an Feiertagen. Die Betreuung erfolgt vorzugsweise in den Räumen der Eltern, kann u.U. aber auch in den eigenen Räumen stattfinden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier auf der Webseite oder auf einer unserer kostenlosen Informationsveranstaltungen, zu denen wir Sie herzlich einladen. Dort wird Ihnen erklärt, welche Voraussetzungen es für die Tätigkeit als Betreuungsperson gibt, welche Verdienstmöglichkeiten bestehen und wie die Familie und das Kind/die Kinder an Sie vermittelt werden.

MoKiS bringt Eltern und Betreuungspersonen für die Kinderbetreuung zusammen

MoKiS ist zuständig für die Akquise, die Beratung und den Vermittlungsprozess der Betreuungspersonen in ganz Berlin. Sobald die interessierten Personen sich bei MoKiS registriert haben und die persönliche Eignung durch das Jugendamt festgestellt wurde, kann eine Vermittlung stattfinden. Betreuungspersonen können Angaben darüber machen, wann und wo Kinderbetreuung stattfinden könnte. Die Servicestelle gleicht die Datenbank ab und vermittelt Familien an Betreuungspersonen, die in Wohnortnähe leben und die gleichen Betreuungszeiten benötigen, welche die Betreuungspersonen wiederum anbieten können.

MoKiS möchte stabile, langfristige Betreuungsverhältnisse schaffen.

Die Servicestelle achtet daher beim Vermittlungsprozess sehr darauf, dass sich Betreuungsperson und Familie sympathisch sind. Anders als bei ständig wechselnden Babysitter*innen, soll das Kind in der ergänzenden Kinderbetreuung Kontinuität erleben. Die Betreuungsperson soll Vertrauensperson für Kind und Eltern/-teil werden.

MoKiS ist es wichtig, dass die Kinderbetreuung immer durch dieselbe Person erfolgt. Ein Wechsel der Betreuungsperson wäre für das Kind eine unnötige Belastung, die vermieden werden sollte.

Im Zuge der Vermittlung gibt MoKiS die Kontaktdaten von Betreuungspersonen, die geeignete Betreuungszeiten anbieten, an interessierte Familien weiter. Familie und Betreuungsperson lernen sich dann kennen, um herauszufinden, ob sie sich sympathisch sind.

Die Vermittlung endet erst dann, wenn MoKiS eine passende Betreuungsperson für die Familie gefunden hat - und umgekehrt.

 

Eltern, Betreuungsperson und Kind – Sympathie als Fundament

Die ergänzende Kinderbetreuung soll von Eltern/-teil, Betreuungsperson und Kind als eine angenehme Zeit empfunden werden, dafür ist gegenseitige Sympathie Voraussetzung.

Betreuungspersonen übernehmen eine wichtige Aufgabe und sollten in grundsätzlichen Erziehungsfragen mit den Eltern einer Meinung sein. Ein regelmäßiger und intensiver Informationsaustausch schafft gegenseitiges Vertrauen und Kontinuität für das Kind. Betreuungspersonen haben in der ergänzenden Kindertagespflege keinen Bildungsauftrag.

 

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Betreuungsperson in den Räumen der Eltern:

Um als ergänzende Kinderbetreuungsperson tätig werden zu können, muss die Eignung für die Tätigkeit vom zuständigen Jugendamt in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden, bevor die Kinderbetreuung aufgenommen wird.

Für die Fachberater*innen des Jugendamtes ist wichtig, dass die Kinderbetreuungsperson:

  • Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern hat,
  • bereit ist zur engen Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt,
  • vertrauenswürdig, verlässlich, offen und einfühlsam ist,
  • in der Lage ist, individuell und sensibel auf die Bedürfnisse von  Kindern einzugehen,
  • die Anforderungen der eigenen Familie und vielleicht die ihrer eigentlichen Berufstätigkeit mit den Anforderungen der Tätigkeit als Betreuungsperson in Einklang bringen kann,
  • körperlich und seelisch belastbar ist und ein Gesundheitsattest vorlegen kann,
  • mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen Berufsabschluss nachweisen kann,
  • keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis hat,
  • volljährig ist (eine Altersobergrenze gibt es nicht, das Jugendamt entscheidet im Einzelfall),
  • den Basis-Kurs "Kindertagespflege Basic" besucht hat.
  • Eine pädagogische Ausbildung wird nicht erwartet.

Zuständig für die Eignungsfeststellung ist das Jugendamt, in dessen Bezirk die Kinderbetreuung stattfinden wird. Ist noch keine Familie vorhanden, findet die Eignungsfeststellung im Wohnbezirk der Betreuungsperson statt. Eine Pflegeerlaubnis ist nur dann notwendig, wenn im Haushalt der Betreuungsperson betreut wird.

 

Voraussetzungen für die Betreuung in den eigenen Räumen:

Für dieses Angebot benötigen die Betreuungspersonen eine Pflegeerlaubnis. Das Gesetz sagt:

"Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis" (Paragraph 43 (1) SGB VIII).

Eine Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt für fünf Jahre ausgestellt. Es gelten alle Voraussetzungen, die bereits beschrieben wurden. Zusätzlich werden auch die Betreuungsräume überprüft.

 

Wie viele Kinder darf eine Person betreuen?

In der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege des Landes Berlin ist festgelegt, dass Betreuungspersonen maximal drei Kinder zeitgleich ergänzend betreuen dürfen (vgl. AV - KTPF 10 (5)).

Die Kinder können Geschwisterkinder sein, es können aber auch Kinder verschiedener Familien betreut werden, sollten die Betreuungszeiten miteinander vereinbar sein. Nähere Informationen dazu erhalten Interessierte in den Informationsveranstaltungen von MoKiS oder im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung beim zuständigen Jugendamt.

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