Kann ich mich einfach zum Basis-Kurs für Betreuungspersonen anmelden?

Spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit als Betreuungsperson in der ergänzenden Kindertagespflege muss die Teilnahme am Basis-Kurs "Kindertagespflege Basic" nachgewiesen werden. Die Kurse finden bei zwei zertifizierten Bildungsträgern in Berlin statt, nämlich bei der Familien für Kinder gGmbH oder Quecc. Eine Anmeldung erfolgt ausschließlich über MoKiS oder das zuständige Jugendamt. Interessierte können sich nicht selbständig anmelden. Die Qualifizierung bzw. der Basis-Kurs ist im Zuge des Modellprojektes MoKiS kostenfrei. Betreuungspersonen, die über MoKiS an Familien vermittelt werden und z.B. nicht in einer befreundeten Familie betreuen, müssen den Basis-Kurs vor Vertragsunterzeichnung absolviert haben.

 

Inhalte des Basis-Kurses für die Kinderbetreuung

Die Teilnahme am Basis-Kurs „Kindertagespflege Basic” ist Voraussetzung, um die Tätigkeit in der Kinderbetreuung ausüben zu dürfen. Die 24 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten werden monatlich wechselnd entweder an drei Samstagen oder vier Tagen zwischen Montag und Freitag angeboten. Im Rahmen der Qualifizierung erhalten die Betreuungspersonen wichtige Informationen zu verschiedenen Themen, u.a. zum Thema Selbständigkeit, denn die Betreuungstätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit, die beim Finanzamt angezeigt werden muss. Außerdem absolvieren die Teilnehmenden einen Erste Hilfe Kurs, der speziell auf die Bedarfe von Säuglingen und Kleinkindern eingeht. Die verbleibenden Unterrichtseinheiten werden genutzt, um die Themen

  • Sicherheit,
  • Kinderschutz und Kindeswohl,
  • Aufsichtspflicht,
  • Recht und Finanzen,
  • Gestaltung des Alltags und
  • Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Eltern zu besprechen.       

Bei allen Themen steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Betreuungspersonen wissen, dass Kinder

  • sich aktiv Wissen über sich, andere und die Welt aneignen,
  • wissbegierig sind und lernen wollen,
  • deshalb viele Fragen stellen,
  • herausfinden wollen, was sie selbst bewirken können.

 

Datenschutz

Die landesrechtlichen Vorgaben des Datenschutzes werden eingehalten, d.h., dass die personenbezogenen Daten des Kindes, der Eltern/-teile und der Kinderbetreuungspersonen vertraulich behandelt werden. Betreuungspersonen müssen der Aufnahme ihrer Daten in den Datenpool schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung kann jederzeit, ohne Nennung von Gründen widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs kann MoKiS die Betreuungsperson nicht mehr vermitteln. Ist eine Löschung aus der Datenbank gewünscht, reicht eine kurze Mitteilung an die Servicestelle (telefonisch oder schriftlich).

 

Betreuungspersonen sind Selbständige

Die ergänzende Kindertagespflege ist eine selbständige Tätigkeit. Der mit der Tätigkeit in der Kinderbetreuung erzielte Gewinn muss dem Finanzamt angezeigt werden und ist steuerpflichtig. Häufig bleibt dieser Gewinn aber unterhalb des Steuerfreibetrags. Wie der Gewinn berechnet wird, erfahren Betreuungspersonen z.B. im Basis-Kurs. Auch die Mitarbeiter*innen von MoKiS beraten dazu telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich.

 

Versicherungen

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, müssen Betreuungspersonen eine Haftpflichtversicherung, die die Risiken der Tätigkeit in der Kinderbetreuung abdeckt, und eine Unfallversicherung abschließen. Die Versicherungskosten können auf Antrag vom Jugendamt erstattet werden, dies kann im Erstgespräch der Eignungsfeststellung im Jugendamt geklärt werden. Sollte keine Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung vorhanden sein, können sich Interessierte bei MoKiS beraten lassen. Auch in der Informationsveranstaltung für interessierte Betreuungspersonen erklären die Mitarbeitenden von MoKiS, ob und welche Versicherungen für die Tätigkeit abgeschlossen werden müssen.