Ihr Nebenjob in der Kinderbetreuung

Spaß, Abwechslung und ein Kinderlachen

Infoveranstaltung „Betreuungsperson werden“

› Info und Anmeldung

Wie ist der Verdienst?

Entgelt pro Stunde bei der Betreuung von 1 Kind: 13,00 €, 2 Kindern: 19,50 €, 3 Kindern: 26,00 €

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Wie wird man qualifiziert?

Sie werden durch uns kostenfrei in kompakten Kursen für die Kinderbetreuung qualifiziert.

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Wer hilft bei der Vermittlung?

Wir haben berlinweit eine große Auswahl an Familien, die eine Kinderbetreuung suchen.

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Sie möchten nebenberuflich Kinder betreuen – das Wichtigste zuerst:

  1. Sie betreuen nach eigener Wahl bis zu 3 Kinder zu Zeiten, an denen Kita und Hort geschlossen sind.
  2. Sie melden eine Selbständigkeit an und werden vom Jugendamt bezahlt.
  3. Es sind keine pädagogischen Vorerfahrungen nötig – Sie werden kostenfrei qualifiziert.
  4. Bei der Vermittlung an Familien unterstützt Sie MoKiS.
Es macht Spaß und es ist eine sinnvolle Tätigkeit, bei der Familien in Berlin unterstützt werden!

Kinderbetreuung für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten.

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Unsere MoKiS-App unterstützt Sie bei der Qualifikation und auch später im Betreuungsalltag.

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Ihr Nebenjob in der Kinderbetreuung

Haben Sie Interesse an einem Nebenjob, der viel Spaß und Abwechslung bringt? Wir laden Sie herzlich ein, sich hier über die Möglichkeiten in der ergänzenden Kinderbetreuung zu informieren. Gesucht werden Interessent*innen ab 18 Jahren, die Kinder zu besonderen Uhrzeiten betreuen möchten, das heißt, in den frühen Morgenstunden, am späten Nachmittag und am Abend, an den Wochenenden sowie während der Nacht und an Feiertagen. Die Betreuung erfolgt vorzugsweise in den Räumen der Eltern, kann u.U. aber auch in den eigenen Räumen stattfinden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier auf der Webseite oder auf einer unserer kostenlosen Informationsveranstaltungen, zu denen wir Sie herzlich einladen. Dort wird Ihnen erklärt, welche Voraussetzungen es für die Tätigkeit als Betreuungsperson gibt, welche Verdienstmöglichkeiten bestehen und wie die Familien an Sie vermittelt werden.

MoKiS bringt Eltern und Betreuungspersonen für die Kinderbetreuung zusammen

MoKiS ist zuständig für die Akquise, die Beratung und den Vermittlungsprozess der Betreuungspersonen in ganz Berlin. Sobald die interessierten Personen sich bei MoKiS registriert haben und die persönliche Eignung durch das Jugendamt festgestellt wurde, kann eine Vermittlung stattfinden. Betreuungspersonen können Angaben darüber machen, wann und wo Kinderbetreuung stattfinden könnte. Die Servicestelle gleicht die Datenbank ab und vermittelt Familien an Betreuungspersonen, die in Wohnortnähe leben und die gleichen Betreuungszeiten benötigen, welche die Betreuungspersonen wiederum anbieten können.

MoKiS möchte stabile, langfristige Betreuungsverhältnisse schaffen.

Die Servicestelle achtet daher beim Vermittlungsprozess sehr darauf, dass sich Betreuungsperson und Familie sympathisch sind. Anders als bei ständig wechselnden Babysitter*innen, soll das Kind in der ergänzenden Kinderbetreuung Kontinuität erleben. Die Betreuungsperson soll Vertrauensperson für Kind und Eltern/-teil werden.

MoKiS ist es wichtig, dass die Kinderbetreuung immer durch dieselbe Person erfolgt. Ein Wechsel der Betreuungsperson wäre für das Kind eine unnötige Belastung, die vermieden werden sollte.

Im Zuge der Vermittlung gibt MoKiS die Kontaktdaten von Betreuungspersonen, die geeignete Betreuungszeiten anbieten, an interessierte Familien weiter. Familie und Betreuungsperson lernen sich dann kennen, um herauszufinden, ob sie sich sympathisch sind.

Die Vermittlung endet erst dann, wenn MoKiS eine passende Betreuungsperson für die Familie gefunden hat - und umgekehrt.

 

Eltern, Betreuungsperson und Kind – Sympathie als Fundament

Die ergänzende Kinderbetreuung soll von Eltern/-teil, Betreuungsperson und Kind als eine angenehme Zeit empfunden werden, dafür ist gegenseitige Sympathie Voraussetzung.

Betreuungspersonen übernehmen eine wichtige Aufgabe und sollten in grundsätzlichen Erziehungsfragen mit den Eltern einer Meinung sein. Ein regelmäßiger und intensiver Informationsaustausch schafft gegenseitiges Vertrauen und Kontinuität für das Kind. Betreuungspersonen haben in der ergänzenden Kindertagespflege keinen Bildungsauftrag.

 

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Betreuungsperson in den Räumen der Eltern:

Um als ergänzende Kinderbetreuungsperson tätig werden zu können, muss die Eignung für die Tätigkeit vom zuständigen Jugendamt in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden, bevor die Kinderbetreuung aufgenommen wird.

Für die Fachberater*innen des Jugendamtes ist wichtig, dass die Kinderbetreuungsperson:

  • Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern hat,
  • bereit ist zur engen Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt,
  • vertrauenswürdig, zuverlässig, offen und einfühlsam ist,
  • in der Lage ist, individuell und sensibel auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen,
  • die Anforderungen der eigenen Familie und vielleicht die ihrer eigentlichen Berufstätigkeit mit den Anforderungen der Tätigkeit als Betreuungsperson in Einklang bringen kann,
  • körperlich und seelisch belastbar ist und ein Gesundheitsattest vorlegen kann,
  • mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen Berufsabschluss nachweisen kann,
  • gute Deutschkenntnisse hat (Sprachniveau B2),
  • keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis hat,
  • volljährig ist (eine Altersobergrenze gibt es nicht, das Jugendamt entscheidet im Einzelfall),
  • den Basis-Kurs "Kindertagespflege Basic" besucht hat.
  • Eine pädagogische Ausbildung wird nicht erwartet.

Zuständig für die Eignungsfeststellung ist das Jugendamt, in dessen Bezirk die Kinderbetreuung stattfinden wird. Ist noch keine Familie vorhanden, findet die Eignungsfeststellung im Wohnbezirk der Betreuungsperson statt. Eine Pflegeerlaubnis ist nur dann notwendig, wenn im Haushalt der Betreuungsperson betreut wird.

 

Voraussetzungen für die Betreuung in den eigenen Räumen:

Für dieses Angebot benötigen die Betreuungspersonen eine Pflegeerlaubnis. Das Gesetz sagt:

"Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis" (Paragraph 43 (1) SGB VIII).

Eine Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt für fünf Jahre ausgestellt. Es gelten alle Voraussetzungen, die bereits beschrieben wurden. Zusätzlich werden auch die Betreuungsräume überprüft.

 

Wie viele Kinder darf eine Person betreuen?

In der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege des Landes Berlin ist festgelegt, dass Betreuungspersonen grundsätzlich maximal drei Kinder ergänzend betreuen dürfen.

Die Kinder können Geschwisterkinder sein, es können aber auch Kinder verschiedener Familien betreut werden, sollten die Betreuungszeiten miteinander vereinbar sein. Nähere Informationen dazu erhalten Interessierte in den Informationsveranstaltungen von MoKiS oder im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung beim zuständigen Jugendamt.

› mehr Infos zum Nebenjob in der Kinderbetreuung und der Unterschied zum Babysitter in Teilzeit